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Häufige Fragen

» In welchem Alter kann man sich impfen lassen?
Da HP-Viren hauptsächlich durch Geschlechtsverkehr übertragen werden, wird im Rahmen des Österreichischen Impfplans 2008 empfohlen, die Impfung möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt durchzuführen. Auch danach ist die Impfung gegen humane Papillomviren jedoch sinnvoll. In den Wirksamkeitsuntersuchungen der Impfung bei Frauen bis 26 Jahren hat sich gezeigt, dass weniger als 1% der Frauen schon mit allen 4 HPV-Typen, vor denen der Vierfach-Impfstoff schützt, in Kontakt waren. Der Vierfach-Impfstoff schützt vor den potenziell krebserregenden Stämmen 16 und 18 sowie zusätzlich vor den Stämmen 6 und 11, die für 90% aller Fälle von Genitalwarzen verantwortlich sind. Er ist für Mädchen und Frauen von 9 bis 26 Jahren und Buben von 9 bis 15 Jahren zugelassen. Der Zweifach-Impfstoff ist für Mädchen und Frauen von 10-25 Jahren zugelassen und schützt vor den Stämmen 16 und 18.

» Soll man sich oder seine Töchter impfen lassen?
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt 1x pro Jahr einen Impfplan heraus, in dem Impfungen besprochen und in manchen Fällen empfohlen werden. „Impfstoffe gegen onkogene Papillomviren sollten für Mädchen und Frauen – möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter – zur Anwendung kommen. Die Impfung von Knaben bzw. männlichen Jugendlichen ist prinzipiell sinnvoll, besonders wenn ein Impfstoff verwendet wird, der auch vor Kondylom-verursachenden Viren schützt. Zur Unterbrechung der Infektionskette ist die Impfung von Personen beiderlei Geschlechts wichtig.“ (Quelle: Österreichischer Impfplan 2008), Anm.: Kondylome=Genitalwarzen

» Was ist, wenn man bereits über 26 Jahre alt ist?
Der vorhandene 4-fach-Impfstoff (gegen die Typen 6,11,16 und 18) ist derzeit für Frauen bis zum 26. Lebensjahr zugelassen. Der Zweifach-Impfstoff für Frauen bis zum 25. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Zulassungsstudien an Mädchen und Frauen bis zum 26. Lebensjahr (bzw. 25 Lebensjahr) durchgeführt wurden. Weitere Studien bei Frauen zwischen 26 und 45 Jahren laufen bereits und werden in Kürze abgeschlossen sein. Der Anwendungsbereich des Impfstoffes wird dann auf Frauen bis 45 Jahren ausgedehnt werden.

Anwendungen bei Frauen über 26 Jahren sind derzeit außerhalb der gültigen Zulassung der Impfstoffe. Wenn Sie über 26 Jahre alt sind und sich impfen lassen möchten, sprechen Sie mir Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt.

» Aus wie vielen Teilimpfungen besteht die Impfung?
Beide Impfstoffe werden in drei Einzel-Impfungen verabreicht. Die erste Injektion erfolgt zu einem gewählten Zeitpunkt, die zweite Injektion zwei Monate (Vierfach-Impfstoff) bzw. einen Monat (Zweifach-Impfstoff) nach der ersten Injektion. Die dritte Impfung wird sechs Monate nach der Erstinjektion verabreicht. Die zu impfende Person sollte das komplette 3-Dosen-Impfschema erhalten, da sie sonst (möglicherweise) nicht vollständig geschützt ist. Der Impfzyklus sollte innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

» Wie viel kostet die Impfung?
Der Apothekerlistenpreis einer Teilimpfung liegt derzeit für beide Impfstoffe bei 208€. Dazu kommt ein Impfhonorar des behandelnden Arztes. Diese Kosten sind für viele jungen Menschen und Familien unerschwinglich.

Derzeit laufen im Burgenland und in Niederösterreich öffentliche Impfaktionen, über die die Impfung vergünstigt bezogen werden kann.

Impfaktion im Burgenland: Seit September 2008 wird die Impfung gegen HPV im Burgenland über eine Schulimpfaktion allen Mädchen der 5.-8. Schulstufe vergünstigt angeboten. Der Aktionspreis inkl. Landesförderung liegt bei 90 Euro pro Teilimpfung (x3 Dosen). Auch Mädchen und Frauen von 15-26 Jahren sowie Knaben von 9-15 Jahren können den Impfstoff über eine öffentliche Impfaktion im Burgenland derzeit vergünstigt beziehen. Hier liegt der Aktionspreis bei 150 Euro pro Teilimpfung (x 3 Dosen).
» mehr Infos zu laufenden Impfaktionen


Impfaktion in Niederösterreich: Auch in Niederösterreich gibt es für Mädchen und Frauen zwischen dem 9. und dem 26. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in NÖ die Möglichkeit, die HPV-Impfung vergünstigt zu beziehen. Dabei bleibt pro Teilimpfung ein Selbstbehalt von 90 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Impfhotline des Landes NÖ unter 02742/22655.
» mehr Infos zu laufenden Impfaktionen

» Welche Nebenwirkungen hat die Impfung?
Die HPV–Impfung gilt als sehr gut verträglich. Trotzdem kann es, wie bei allen Impfstoffen, zu geringen Nebenwirkungen wie Schmerz, Schwellung und Rötung der Einstichstelle kommen, gelegentlich wurde auch erhöhte Temperatur beobachtet.

Die Impfstoffe wurden vor der Zulassung umfassend getestet. Sie beinhalten anders als „Lebendimpfstoffe“ keine DNA, das heißt kein genetisches Material des Virus, sondern leere, künstlich hergestellte Virushüllen. Das bedeutet, dass eine Ansteckung mit den Viren durch die Impfung KEINESFALLS möglich ist. Der HPV-Impfstoff ist einer der sichersten Impfstoffe unserer Zeit.

» Wurde die Impfung ausreichend getestet, bevor diese zugelassen wurde?
Beide Impfstoffe wurden in einer breit angelegten Studie an mehr als 25.000 Frauen und Mädchen bis 26 Jahren getestet. Das Wiener AKH war federführend an der Entwicklung des Impfstoffes und der Durchführung der österreichischen Studie beteiligt. Bisher wurden von den HPV-Impfstoffen weltweit mehr als 30 Millionen Dosen verabreicht. Dem deutschen Forscher Harald zur Hausen wird am 10. Dezember 2008 für die Entdeckung der humanen Papillomviren der diesjährige Medizin-Nobelpreis verliehen.

» Bringt die Impfung noch etwas, wenn man bereits einmal mit
den Viren in Kontakt war?

Den besten Schutz (nahezu 100%) gegen die häufigsten Virustypen 6, 11,16 und 18 bietet die Impfung nach Angaben des Österreichischen Impfplans 2008, wenn sie vor den ersten Kontakten mit den Erregern (also vor dem ersten Geschlechtsverkehr) verabreicht wird. Dennoch ist eine HPV-Impfung auch dann sinnvoll, wenn man bereits sexuell aktiv war. In den Wirksamkeitsuntersuchungen der Impfung bei Frauen bis 26 Jahren hat sich gezeigt, dass weniger als 1% der Frauen schon mit allen 4 HPV-Typen, vor denen der Vierfach-Impfstoff schützt, in Kontakt waren.

Wichtig zu wissen: Die Impfung hat keinerlei Einfluss auf eine bestehende Infektion und deren möglichen Krankheitsfolgen, die Impfstoffe wirken rein vorbeugend.

» Bringt die Impfung nach einer Konisation etwas?
Über die Wirksamkeit der Impfung bei Frauen, die schon einmal eine Konisation gehabt haben, gibt es derzeit keine harten wissenschaftlichen Daten. Man kann aber davon ausgehen, dass  eine Reinfektion möglicherweise verhindert werden kann. Auf jeden Fall entsteht eine gute Schutzwirkung gegenüber denjenigen Stämmen, mit denen man bisher noch nicht in Kontakt war. Wie bei jeder natürlich durchgemachten HPV-Infektion ist nach der Konisation und Abheilung der HPV-Infektion allerdings kein 100-prozentiger Schutz gegeben.

» Kann man sich auch nach dem ersten Geschlechtsverkehr noch impfen lassen?
Natürlich kann man sich auch nach dem ersten Geschlechtsverkehr noch impfen lassen. Die Wahrscheinlichkeit in jungen Jahren eine natürliche Infektion durchzumachen ist höher als bei Älteren (Jüngere sind generell sexuell aktiver und haben daher ein höheres Risiko). Durch den Vierfach-Impfstoff erzielt man einen wirksamen Schutz gegen die HPV Stämme 6, 11, 16 und 18  und durch den Zweifach-Impfstoff gegen die Stämme 16 und 18.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Stämme für etwa 75 % der Gebärmutterkrebserkrankungen und deren Vorstufen verantwortlich sind. Wegen des Restrisikos durch andere Stämme müssen die Maßnahmen zur Früherkennung (PAP-Abstrich) jedoch unbedingt weitergeführt werden.

» Bringt es etwas, auch Buben bzw. Männer impfen zu lassen?
Auch wenn Männer nicht an Gebärmutterhalskrebs erkranken, sind sie doch Überträger der Viren. Buben sollten laut Österreichischem Impfplan 2008 daher ebenfalls geimpft werden, um die Anzahl der Gebärmutterhalskrebsfälle langfristig zu senken. Der Vierfachimpfstoff schützt Frauen und Männer darüber hinaus auch vor Genitalwarzen (Fachbegriff Kondylome), einem sehr unangenehmen und schwer behandelbaren Leiden. (» Mehr Infos)

» Vor welchen Krankheiten schützt die Impfung noch?
Der Vierfach-Impfstoff schützt vor den häufigsten krankheitserregenden Stämmen von HP-Viren (6, 11, 16 und 18), die vor allem Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen auslösen, jedoch auch einige andere seltene Krebsformen (Vulva- und Vaginalkarzinom) verursachen. Der Zweifach-Impfstoff schützt vor den HPV-Stämmen 16 und 18.

» Gibt es bereits Zuschüsse vom Staat oder den Krankenkassen?
Derzeit wird die Impfung nicht im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms finanziert oder unterstützt und muss daher selbst bezahlt werden. Eine neue Regierung bedeutet auch für dieses wichtige und zukunftsträchtige Anliegen eine neue Chance! Wir hoffen sehr auf eine(n) kompetente(n) neue(n) Gesundheitsminister(In), die/der aufhört in Parlamentsperioden zu denken und bereit ist, durch eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme in die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder zu investieren.

Derzeit laufen im Burgenland und in Niederösterreich öffentliche Impfaktionen, über die die Impfung vergünstigt bezogen werden kann.

Impfaktion im Burgenland: Seit September 2008 wird die Impfung gegen HPV im Burgenland über eine Schulimpfaktion allen Mädchen der 5.-8. Schulstufe vergünstigt angeboten. Der Aktionspreis inkl. Landesförderung liegt bei 90 Euro pro Teilimpfung (x3 Dosen). Auch Mädchen und Frauen von 15-26 Jahren sowie Knaben von 9-15 Jahren können den Impfstoff über eine öffentliche Impfaktion im Burgenland derzeit vergünstigt beziehen. Hier liegt der Aktionspreis bei 150 Euro pro Teilimpfung (x 3 Dosen).
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Impfaktion in Niederösterreich: Auch in Niederösterreich gibt es für Mädchen und Frauen zwischen dem 9. und dem 26. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in NÖ die Möglichkeit, die HPV-Impfung vergünstigt zu beziehen. Dabei bleibt pro Teilimpfung ein Selbstbehalt von 90 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Impfhotline des Landes NÖ unter 02742/22655.
» mehr Infos zu laufenden Impfaktionen

» Kann man nach einer Konisation noch Kinder bekommen?
Durch die Operation (Konisation = Entfernung eines Kegels vom Gebärmutterhals) sind Veränderungen von Form und Weite des äußeren Muttermundes und des Gebärmutterhalses möglich. Infolgedessen kommt es bei späteren Schwangerschaften häufiger zu Fehl- und Frühgeburten.

Oft ist eine Vernarbung des äußeren Muttermundes für eine Verzögerung des späteren Geburtsverlaufes verantwortlich. Daher kommt es bei Schwangerschaften nach einer Konisation häufiger zu einer Geburt per Kaiserschnitt.

Allerdings ist jeder Krankheitsverlauf individuell – die Frage einer Schwangerschaft nach Konisation kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich in allen diesen speziellen Fragen vertrauensvoll an Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen.

» Wie hoch ist der Impfschutz?
Der Impfschutz ist extrem hoch und lang andauernd (bis zu 100%) bezogen auf die Subtypen 6,11,16 und 18 beim Vierfach-Impfstoff und die Subtypen 16 und 18 beim Zweifach-Impfstoff.

Vor einigen Subtypen kann der Impfstoff allerdings nicht schützen, der jährliche Krebsabstrich muss also weiterhin unbedingt zu Ihrer Gesundheitsvorsorge gehören.

»Warum soll ich mich impfen lassen, wenn ich trotzdem weiterhin
zum PAP-Abstrich gehen muss?

Durch eine HPV-Impfung können Sie die Wahrscheinlichkeit, nach dem PAP-Abstrich mit der Diagnose „Krebsverdacht“ konfrontiert zu werden, deutlich reduzieren. Der PAP-Abstrich kann Gewebeveränderungen in 50-70% aller Fälle erkennen. Viele Veränderungen bilden sich zum Glück von selbst zurück, einige entwickeln sich jedoch im Lauf der Zeit zu Vorstufen höheren Grades weiter. 5.000 bis 6.000 Frauen müssen sich in Österreich jährlich aufgrund von Krebsvorstufen einer gynäkologischen Operation (Konisation) unterziehen. Auch wenn mit der Operation in den meisten Fällen eine Heilung erfolgt, bedeuten der positive Abstrich und die damit verbundene Operation eine große psychische Belastung für die betroffenen Frauen. Eine Konisation kann zu einem erhöhten Komplikationsrisiko bei Geburten führen.

» Kann die Impfung eine HPV-Infektion hervorrufen?
Nein. Die Impfung gegen humane Papillomviren kann keine Infektion hervorrufen. Der Impfstoff enthält kein genetisches Material des Virus, was aber Voraussetzung für eine Vermehrung der Erreger wäre: Der Impfstoff besteht aus künstlichen leeren Virus-ähnlichen Hüllen, die der körpereigenen Abwehr ein „echtes“ Virus nur vortäuschen. Es handelt sich um einen sogenannten „Totimpfstoff“, der keinesfalls eine HPV-Infektion auslösen kann. Bekannte „Totimpfstoffe“ sind etwa der Impfstoff gegen FSME („Zecken-Impfung") Grippe oder Tetanus.

Weitere Fragen?
Das Österreichische Grüne Kreuz (ÖGK) für Gesundheit hat einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt, der viele weitere Fragen beantwortet.» Fragenkatalog hier Downloaden


 
         
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